BGH stellt klar: Instandhaltungsanteil muss von Modernisierungskosten abgezogen werden
Deutscher Mieterbund begrüßt Urteil als längst überfällig
„Modernisiert der Vermieter die Wohnung, indem er beispielsweise die alten, noch funktionstüchtigen Fenster durch Fenster mit besserer Wärmedämmung austauscht,