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Verlängerung der Mieterschutzverordnung - besser als nichts!

  • Monika Schmid-Balzert, München
  • 31.07.2020

Durch die Verlängerung kann in Bayern die Mietpreisbremse weiterhin gezogen werden: bei Wiedervermietungen darf in den 162 Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Miete maximal 10 % über dem Mietspiegel liegen.

Zudem sind die Mieter sind in den angespannten Wohnungsmärkten vor einer Mieterhöhung um 20 % geschützt – hier darf „nur“ um maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren erhöht werden.

Des Weiteren sind die Mieter für die Dauer von 10 Jahren vor Eigenbedarfskündigungen geschützt, wenn die Wohnung als Eigentumswohnung verkauft wird.

Eine Liste der Gemeinden, für die die Mieterschutzverordnung greift, finden Sie unter: http://www.mieterbund-bayern.org/neue-mietpreisbremse-fur-bayern

„Die Verlängerung begrüßen wir ausdrücklich, alles andere wäre für die Mieter ein harter Brocken gewesen“, so Monika Schmid-Balzert, Landesgeschäftsführerin des DMB Bayern.
„Nachdem die erste Mieterschutzverordnung vom Landesgesetzgeber so schlecht gemacht war, dass sie vom LG München I gekippt wurde, ist die Verlängerung das Mindeste, was die Staatsregierung für die Mieter tun kann“, so Schmid-Balzert weiter.

„Bedauerlicherweise wurde das Volksbegehren Mietenstopp Mitte Juli nicht vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof zugelassen. Es gibt also (vorerst) keine Verschnaufpause für die Mieter.

Auch die von Minister Eisenreich angeregte Verschärfung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes (Wucherparagraf) ist dringend nötig. Dieser wird jedoch unter anderem von der CSU-Fraktion in Berlin blockiert.

Daher ist die Verlängerung der Mieterschutzverordnung besser als nichts, aber lange nicht genug!“, resümiert Schmid-Balzert.