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Neuer Nürnberger Mietspiegel seit 1.8.2020 in Kraft

  • Gunther Geiler, Nürnberg
  • 07.09.2020

„Erneut ist der Durchschnitt der Nürnberger Mieten mit sieben Prozent in 2 Jahren drastisch gestiegen – die Schmerzgrenze der Nürnberger Mieterinnen und Mieter ist schon längst erreicht. Unsere Juristen rechnen mit einer erhöhten Nachfrage nach Beratungen wegen Mieterhöhungen“, so kommentiert Hans-Christoph Päch, 1. Vorsitzender des DMB Nürnberg und Umgebung e.V. den am 1.8.2020 in Kraft tretenden Mietspiegel.

Seit 2014 hat die Geschwindigkeit, mit der die Mieten ansteigen, nochmals deutlich zugelegt. „Die Tatsache, dass die Steigerung mit 7% binnen zweier Jahre nicht ganz so verheerend ausfällt wie beim vergangenen Mietspiegel (9,2%), ist kein Grund zum Jubeln. Noch immer sprechen wir vom zweitstärksten Anstieg seit 12 Jahren – eine wirkliche Trendwende sieht anders aus“, so Hans-Christoph Päch weiter.

Der oft wiederholte Verweis auf die Notwendigkeit verstärkten Neubaus bleibt richtig – die Bautätigkeit reicht bei weitem nicht aus, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. 2018 wurden drastisch weniger Wohnungen gebaut als in den beiden Vorjahren[1] Und das trotz ungebrochenen Bevölkerungszuwachses.

Doch Neubau allein reicht nicht.

Im Fahrwasser der davoneilenden Mieten werden eben auch Bestandsmieten erhöht. „Selbst wenn man von gestiegenen Handwerkerkosten ausgeht, habe ich für Mietsteigerungen von 15 oder gar knapp 20% binnen zweier Jahre kein Verständnis. Hier wird eine knappe Marktlage und ein für diese Fälle unzureichender Mietrechtsschutz offensichtlich ausgenutzt“, so Päch weiter und ergänzt: „Bedenkt man, dass die Mieten in den letzten 12 Jahren um fast 50 Prozent gestiegen sind, versteht man die Notwendigkeit der Forderung nach einem Mietenstopp. Denn wenn der Markt Ergebnisse liefert, die einer breiten Masse nicht mehr gerecht erscheinen, hat der Staat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, begrenzend einzugreifen. “

Eine voreilige Unterschrift verändert den Mietpreis dauerhaft, auch wenn die Erhöhung überhöht oder unwirksam war und Mieter nicht oder nur zum Teil hätten zustimmen müssen. Wichtig sei deswegen: „Die Mieterhöhungen von heute fließen in die Mietspiegeldaten ein und bilden die Grundlage für die Mietanhebungen von morgen. Deswegen ist es keineswegs nur im eigenen Interesse Mieterhöhungen immer überprüfen zu lassen.“

Quelle Wohnungsbericht 2018