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Verlängerung der Mietpreisbremse und Verbesserung des Mieterschutzes - Kein Grund, sich auszuruhen!

  • Monika Schmid-Balzert, München
  • 14.02.2020

Wir begrüßen es, dass die Mietpreisbremse nun in verbesserter Form für weitere fünf Jahre fortgeführt wird. Es war auch dringend nötig, endlich Sanktionen einzuführen sinnvollere Rückforderungsansprüche einzuführen.

Vor 5 Jahren hatte der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, Städte und Kommunen zu bestimmen, in denen die Mietpreise bei Vertragsabschluss nicht wesentlich höher sein durfte als die Durchschnittsmiete am Ort. Das Besondere: Sanktionen gab es keine. Vermieter, die diese Regelung missachteten, hat praktisch nichts zu befürchten.

Ein weiterer Pferdefuß: die Umsetzung oblag den Bundesländern. Bayern hatte umgehend eine Regelung eingeführt – die kurze Zeit darauf bereits von bayerischen Gerichten als unwirksam kassiert wurde. Erst zum August 2019 wurde nachgebessert: erst seit diesem Zeitpunkt gilt auch in Bayern die Mietpreisbremse.

„Tatsächlich blieb deren Wirkung angesichts der Geburtsfehler weit hinter den Möglichkeiten zurück“, so Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes, Landesverband Bayern. Vor dem Hintergrund der geringen Wirkung wurde bald die Beseitigung der Mietpreisbremse gefordert. Monika Schmid-Balzert: "Die Mietpreisbremse hat durchaus Wirkung, das bestätigt das Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fuenf-jahre-mietpreisbremse-was-hat-sie-bisher-gebracht,RqPZuGSNachweislich steigt die Miete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse weniger stark als vor deren Einführung. Es ist also richtig, dass die Geltungsdauer verlängert wird – und endlich auch Verbesserungen vorgenommen, insbesondere Rückforderungsansprüche aufgenommen werden".

Zu begrüßen ist auch der aktuelle Gesetzesvorschlag, der Mietwucher eindämmen soll, also die Vermietung einer Wohnung zu einem Preis, der mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dass die Initiative hinter dem Gesetzesvorhaben aus Bayern kommt, hält Monika Schmid-Balzert hat für keinen Zufall: „Der bayerische Vorstoß kam offensichtlich aufgrund des hohen Drucks durch das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp". Er beweist, dass der Druck aus Bevölkerung und Mieterschaft tatsächlich etwas bewirkt, noch weit bevor es tatsächlich zu der Einführung eines Mieten-Stopps kommt. Die Schlussfolgerung muss deswegen heißen: weitermachen beim Volksbegehren, jede Unterschrift zählt!"