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Neue Grundsteuer für Bayern

  • Monika Schmid-Balzert, München
  • 08.12.2020

„Wie sich die Grundsteuer in den einzelnen Kommunen entwickelt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Denn die Kommunen können über den Hebesatz die Grundsteuer noch gestalten. Klar ist jedoch, dass sich nun die erheblichen Werterhöhungen der Grundstücke vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten in Bayern nicht unmittelbar auf die Grundsteuer auswirken“, bewertet Monika Schmid-Balzert, DMB-Landesgeschäftsführerin, die bayerische Lösung.

Das entlaste in Gebieten mit steigenden Grundstückspreisen die Eigentümer und damit auch die Mieter, so Schmid-Balzert. „Wir begrüßen vor allem die Privilegierung von Wohngebäuden und insbesondere des sozialen Wohnungsbaus.“ Für diese sind Abschlagsmöglichkeiten vorgesehen, die Grundsteuer reduziert sich in diesen Fällen also. Für Mieter relevant ist die Grundsteuer, da Eigentümer sie über die Betriebskosten an die Mieter weitergeben können. Sinn macht das nicht. Monika Schmid-Balzert: „Da es sich aus Sicht des DMB Landesverbands Bayern e.V. um eine Eigentümersteuer handelt, sollte die Grundsteuer ohnehin aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen werden.“

Hintergrund zur Grundsteuer: Gemäß dem Bundesgesetz soll die Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks bemessen werden. Der bayerische Gesetzentwurf hingegen basiert auf klaren Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/Quadratmeter und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/ Quadratmeter. Für Wohnflächen gibt es einen Abschlag von 30 Prozent, so dass nur 0,35 Euro/ Quadratmeter angesetzt werden. Daneben ist u.a. für Gebäude mit sozialem Wohnungsbau und Denkmäler ein zusätzlicher Abschlag vorgesehen. Die Bemessungsgrundlage wird einmalig zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt und muss nur angepasst werden, wenn sich die Flächen oder die Gebäudenutzung ändert. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer.

Die Basis der bisherigen, auf Bundesebene geregelten Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet, der jedoch eine Öffnungsklausel für ländereigene Regelungen enthält. Davon macht der Freistaat Bayern nun Gebrauch.

Ein wertabhängiges Modell, wie vom Bund beschlossen, führt bei steigenden Grundstückspreisen zu regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen.