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Mieterbund fordert Pflicht zur Mietspiegelerstellung für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern

  • Monika Schmid-Balzert, München
  • 16.12.2020

(dmb) „Wir unterstützen das Anliegen, die Rechtssicherheit qualifizierter Mietspiegel und ihre Bedeutung und Akzeptanz bei Mietern und Vermietern zu stärken“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutigen Beratungen des Bundeskabinetts zur Reform des Mietspiegelrechts. „Da für größere Gemeinden regelmäßig ein rechtssicherer Mietspiegel von elementarer Bedeutung ist, sollten alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, einen Mietspiegel zu erstellen.“

Mietspiegel sind nicht nur ein wichtiges Instrument, um Mieterhöhungen einfach und zuverlässig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Soweit es sich um eine Gemeinde handelt, in der die Mietpreisbremse gilt, kann die Regulierung der Wiedervermietungsmiete ohne einen Mietspiegel de facto nicht umgesetzt werden und läuft ins Leere. „Für solche Gemeinden muss deshalb auch unabhängig von ihrer Größe eine Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels eingeführt werden“, verlangt Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund fordert Bund und Länder auf, begleitend zur Einführung einer Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln auch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Gemeinden bei der Erstellung von Mietspiegeln finanziell zu unterstützen, soweit ihnen eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist.

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes zur Mietspiegelreform finden Sie hier.