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Mieterbund Bayern und Wohnungswirtschaft für Schutz von Mietern und Vermietern

  • Monika Schmid-Balzert, München
  • 24.04.2020

Die Mitglieder des VdW Bayern verzeichnen mittlerweile eine wachsende Zahl von Anfragen zu Mietstundungen. Das ergab eine Mitgliederbefragung des VdW Bayern. Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Bayern, rechnet für die Maimiete mit einem Zuwachs von Anträgen zu Mietstundungen durch Wohnungsmieter, insbesondere bei den privaten Vermietern. „Mieter und Vermieter müssen vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie geschützt werden“, fordert Schmid-Balzert. Deshalb sprechen sich Mieterbund Bayern und VdW Bayern für einen Sicher-Wohnen-Fonds aus. Dieser Solidarfonds soll Mieter schützen und die Zahlungsfähigkeit der Vermieter erhalten.

Für den VdW Bayern ist die befristete Anhebung des Kurzarbeitergeldes ein wichtiger Schritt, um die Zahlungsfähigkeit der Mieter zu sichern. „Eine drohende Überschuldung von Mietern kann so verhindert werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme auf das Zahlverhalten der Mieter werden wir jetzt genau beobachten“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier. „Wenn die Zahlungsausfälle im Mai zunehmen sollten oder wenn das Mietmoratorium noch einmal verlängert wird, wird das zulasten der Zahlungsfähigkeit der Verbandsmitglieder gehen“, erläutert der Verbandschef. Deshalb solle die Politik den von der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund geforderten Sicher-Wohnen-Fonds nicht pauschal ausschließen.

Sicher-Wohnen -Fonds in Bayern

Die beschlossenen finanziellen Hilfen des Bundes reichen gerade in den Städten und Gemeinden mit hochpreisigen Mieten leider nicht aus. In Bayern befinden sich bundesweit die meisten der Städte und Gemeinden mit hohen Mieten, weshalb gerade hier in Bayern die Mieter gesondert unterstützt werden müssen.

Wenn Familien mit Kindern schon unter normalen Umständen gerade so über die Runden kommen, vor jeder Mieterhöhung Angst haben und keine Rücklagen bilden können, reichen das - wenn auch erhöhte Kurzarbeitergeld, das Wohngeld und der Erlass der Kita-Gebühren nicht aus, um Mietschulden gar nicht erst entstehen zu lassen oder um diese bis 30.06.2022 zurückzahlen zu können.

Unbürokratischer Solidarfonds

Die Möglichkeit die Miete zu stunden, bedeutet zwar eine Atempause. Aber die Mieten bleiben fällig und bis spätestens 30.06.2022 müssen die Mieten ggf. verzinst nachgezahlt werden. Daher soll der Fonds den durch Covid-19 bedingten Mietausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten. „Ohne finanzielle Unterstützung werden von der Krise gebeutelte Mieter, kleine Selbstständige, aber auch viele Gewerbetreibende, nach der Pandemie den Rückstand nicht oder allenfalls nur teilweise ausgleichen können. Daher muss dieser Solidarfonds, den inzwischen immer mehr Verbände und PolitikerInnen befürworten, jetzt schnell und unbürokratisch eingerichtet werden. Bayern könnte auch hier mit gutem Beispiel vorangehen und die Gesetzesinitiative der SPD Bayern im Landtag umsetzen“, erläutert Monika Schmid-Balzert.