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Erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen: Mieterbund Bayern fordert Verlängerung des Kündigungsmoratoriums und Aussetzungen von Mieterhöhungen

  • Monika Schmid-Balzert, München
  • 30.10.2020

(DMB Bayern) Corona trifft die Deutschen hart. Die Pandemie und die erneut verschärften Maßnahmen bedeuten Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für Millionen. So lag die Zahl der Kurzarbeit bundesweit im August 2020 bei 4,6 Millionen Menschen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stieg die Anzahl der Arbeitslosen zwischen Ende 2019 und Ende August 2020 um rund 689.000 Personen. Das bedeutet bundesweit einen Anstieg in Höhe von 30 Prozent innerhalb von acht Monaten. In Bayern ist die Zahl der Arbeitslosen im August 2020 um 12.244 Personen bzw. um 4,1 Prozent auf 307.909 gestiegen

Mehr als ein Viertel aller Deutschen fürchten laut einer aktuellen Umfrage Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise. 28 Prozent der Befragten sind unsicher, ob sie in den kommenden zwölf Monaten ihre Miete, Kredite und Versicherungsbeiträge zahlen können. Ende August hatten rund 15,5 Millionen Haushalte wegen der Krise weniger Einkommen zur Verfügung. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte fehlten bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens.

Während das Einkommen sinkt, steigen die Mieten. Es werden trotz der Krise weiterhin Mieterhöhungen regulär durchgeführt.

In München liegt die Neuvertragsmiete mittlerweile bei 18,40 Euro pro Quadratmeter. In Frankfurt am Main zahlte man im 2. Quartal 2020 rund 15 Euro pro Quadratmeter. Auch die Wohnkostenbelastung ist enorm. Laut Statistischem Bundesamt lebten 11,4 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2019 in durch ihre Wohnkosten überlasteten Haushalten. Das waren rund 14 Prozent der Bevölkerung. Eine Überbelastung durch Wohnkosten liegt dann vor, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgibt.

Der neuerliche Lockdown führt bei noch größeren Bevölkerungsschichten zu geringeren monatlichen Einnahmen. Wenn die Mieter die Miete nicht mehr (voll) bezahlen können, droht die Kündigung.

„Da alle Menschen in diesen Zeiten besonders auf die Wohnung angewiesen sind, muss dieser Ort besonders geschützt werden. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen zu schützen und das Kündigungsmoratorium erneut in Kraft zu setzen“, so die Landesgeschäftsführerin des DMB Bayern Monika Schmid-Balzert.

Der Deutsche Mieterbund hatte sich bereits beim ersten Lock-Down für einen Kündigungsschutz für die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Not geratenen Mieterinnen und Mieter stark gemacht. Der daraufhin erlassene Corona-bedingte Kündigungsschutz endete jedoch auf Druck der CDU/CSU, entgegen der eindringlichen Forderung unter anderem des Deutschen Mieterbundes (DMB) ihn zu verlängern, mit Ablauf des Monats Juni 2020.

Das Ende März 2020 beschlossene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht enthält eine Ermächtigung der Bundesregierung, den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu verlängern, wenn die Beeinträchtigungen fortbestehen.

„Dieser Fall ist nun eingetreten. Vorgestern wurde die Verschärfung der Maßnahmen aufgrund der anhaltenden Pandemie beschlossen. Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt von ihrem Recht Gebrauch machen, Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen zu schützen, wenn sie wegen der Folgen der Corona-Maßnahmen Einkommenseinbußen haben und ihre Miete nicht mehr zahlen können, um Kündigungen aufgrund von Zahlungsverzug zu verhindern,“ soSchmid-Balzert.

Mieterhöhungsmoratorium nötig

Trotz der vielen finanziellen Engpässe bei den Mietern werden ganz regulär Mieterhöhungen durchgeführt und auch gerichtlich durchgesetzt. Dies belastet Haushalte, die die Mieten während Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ohnehin nur schwer bestreiten können, umso mehr.

Der DMB Bayern fordert daher neben dem Kündigungsmoratorium ein Moratorium für Mieterhöhungen unter den gleichen Voraussetzungen wie das Kündigungsmoratorium.

In besonders krassen Fällen reagierten Vermieter auf eine Stundungsbitten des Mieters mit Mieterhöhungen.
„Rechtlich ist hiergegen bislang keine Möglichkeit gegeben. Dies muss der Gesetzgeber schnellstens ändern. Die Corona-Krise zeigt: wo ein politischer Wille ist, kann auch kurzfristig eine gesetzliche Regelung geschaffen werden!“, konstatiert Schmid-Balzert.